Gangkofen, den 01.04.2022
Werte Sportkammeraden,
durch den Wegfall einiger Corona Maßnahmen und nach Rücksprache mit BEV LSRO Frau Ulrich, dürfen die Kreisschiedsrichterobmänner Vereinsturniere ab April 2022 auch ohne Vorlage eines Hygieneschutzkonzeptes genehmigen.
Jedoch müssen sich die Vereine an die Hygieneschutzmaßnahmen halten, die am Veranstaltungstag gelten.
Die Kreisschiedsrichterobmänner werden somit auch gebeten, dies den Vereinen bei den Turniergenehmigungen mitzuteilen. Da man nicht vorhersehen kann wie die Lage in einigen Wochen ist.
Anbei noch ein Schreiben des BLSV das ich im Anhang hatte (Empfehlungen Abstand usw.). Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen
Rainer Altmannshofer
Bezirksschiedsrichterobmann Bezirk II